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Urteil Berliner Mietspiegel 1990
Schlagworte
Berliner Mietspiegel 1990; Mieterhöhung; wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale; Begründungsmittel/Sachverständigengutachten bei Mieterhöhung gem. § 2 MHG
Leitsätze
1. Einholung eines Gutachtens bei Mieterhöhung nach § 2 MHG erst, wenn widerstreitend wohnwerterhöhende und wohnwertmindernde Merkmale vorgetragen werden.
2. Berliner Mietspiegel 1990 gibt die ortsübliche Miete zutreffend wie-der.
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