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Urteil Aufbauenteignung
Schlagworte
Aufbauenteignung; Verfügungsverbot
Leitsätze
1. Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz werden vom Vermögensgesetz nicht erfaßt.
2. Die Vorschrift des § 3 a Abs. 3 Satz 3 VermG ist auch bei Grundstücksveräußerungen anzuwenden.
3. Zur rechtlichen Stellung des Käufers von Rückübertragungsrechten.
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