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Urteil Bewusst falscher Tatsachenvortrag als Kündigungsgrund
Schlagworte
Bewusst falscher Tatsachenvortrag als Kündigungsgrund
Leitsatz
Verlangt der Mieter unter bewusst falschem Tatsachenvortrag Instandsetzung vom Vermieter, ist das ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung.
(Leitsatz der Redaktion)
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