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18 S 308/14 - Bewusst falscher Tatsachenvortrag als Kündigungsgrund
Leitsatz: Verlangt der Mieter unter bewusst falschem Tatsachenvortrag Instandsetzung vom Vermieter, ist das ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung. (Leitsatz der Redaktion)
LG Berlin
12.04.2017