65 S 424/16 - Mietpreisbremse verfassungsgemäß, Mietermittlung durch einfachen Mietspiegel
Leitsatz: 1. § 556d Abs. 2 BGB ist verfassungsgemäß. 2. Das Land Berlin hat von der ihm übertragenen
Verordnungsermächtigung mit der Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015
wirksam und ohne Überschreitung des ihm zugestandenen Beurteilungsspielraumes
Gebrauch gemacht; die Mietenbegrenzungsverordnung genügt den
verfassungsrechtlichen Anforderungen. 3. Der Berliner Mietspiegel 2015 erfüllt als
einfacher Mietspiegel die gesetzlichen Voraussetzungen und ist zur
Mietermittlung auch bei Mietpreisüberhöhungen geeignet.
(Leitsätze der Redaktion)