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Suchergebnis Urteilssuche (3 Urteile)

  1. 15 C 256/19 - Formularmäßige Abwälzung der Kleinreparaturen
    Leitsatz: 1. Gegen die formularmäßige Abwälzung der Kleinreparaturen bestehen keine Bedenken, wenn sie sich auf einen Höchstbetrag von 100 bis 150 € pro Reparatur sowie eine Höchstgrenze von insgesamt 8 % der Jahreskaltmiete beschränkt. 2. Die Reparatur einer Steckdose ist vom Umfang der Kleinreparaturen gem. § 28 Abs. 3 II. BV gedeckt. 3. Die Dichtung am Abflussrohr der Toilette stellt ebenso wie die Ablaufpumpe für eine Dusche keinen Gegenstand dar, der dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist, beide Gegenstände sind nicht von der Kleinreparaturklausel erfasst. 4. Für eine undichte Toilette ist eine Mietminderung von 3 % angemessen. 5. Für den Wegfall der Duschmöglichkeit ist eine Minderung von 10 % ausreichend und angemessen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    05.02.2020
  2. 58a C 129/23 - Mietminderung wegen defekter Tür zur Dusche
    Leitsatz: Nach der Verkehrsanschauung darf ein Mieter eine Dusche erwarten, bei der nicht bei jedem Duschvorgang erhebliche Mengen an Wasser ins Badezimmer und auf bzw. in den Fußboden laufen. Es ist auf Dauer keinem Mieter zumutbar, mit einer nicht vollständig schließenden Tür duschen und dabei das naturgemäß austretende Wasser mit Handtüchern auffangen zu müssen.(Leitsatz Redaktion Beck-Online)
    AG Paderborn
    11.04.2024
  3. 5 C 188/22 - Mietvertragliche Kleinreparaturklausel
    Leitsatz: ...festlegt, c) bei Überschreitung dieser...
    AG Völklingen
    10.01.2023