Urteil Anfechtungsgrund der mangelnden vorherigen Information der Beschlussvorlage, hinreichende Bezeichnung eines Wirtschaftsplans, versäumte Anfechtungsfrist bei Klagezustellung an faktischen Verwalter
Schlagworte
Anfechtungsgrund der mangelnden vorherigen Information der Beschlussvorlage, hinreichende Bezeichnung eines Wirtschaftsplans, versäumte Anfechtungsfrist bei Klagezustellung an faktischen Verwalter
Leitsätze
1. Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt.
2. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden.
3. Zur - hier von Amts wegen gewährten - Wiedereinsetzung in die versäumte Anfechtungsfrist bei einer Zustellung der Klage an den faktischen Verwalter.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?