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  1. 2-13 S 112/17 - Anfechtungsgrund der mangelnden vorherigen Information der Beschlussvorlage, hinreichende Bezeichnung eines Wirtschaftsplans, versäumte Anfechtungsfrist bei Klagezustellung an faktischen Verwalter
    Leitsatz: 1. Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend bestimmt. 2. Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. 3. Zur - hier von Amts wegen gewährten - Wiedereinsetzung in die versäumte Anfechtungsfrist bei einer Zustellung der Klage an den faktischen Verwalter.
    LG Frankfurt/Main
    01.11.2018

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    2-13 S 112/17
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