2-13 S 112/17 - Anfechtungsgrund der mangelnden vorherigen Information der Beschlussvorlage, hinreichende Bezeichnung eines Wirtschaftsplans, versäumte Anfechtungsfrist bei Klagezustellung an faktischen Verwalter
Leitsatz:
1.
Existieren nicht verschiedene Versionen eines Wirtschaftsplans, ist die
Bezeichnung „Wirtschaftsplan + Jahr“ bei der Beschlussfassung hinreichend
bestimmt.
2.
Vor der Beschlussfassung über einen Wirtschaftsplan muss dieser den Eigentümern
zur Verfügung gestellt werden.
3.
Zur - hier von Amts wegen gewährten - Wiedereinsetzung in die versäumte
Anfechtungsfrist bei einer Zustellung der Klage an den faktischen Verwalter.