« zurück zur Suche
Urteil Geringfügige Abrechnungsfehler bei der Heizkostenabrechnung für einen Hausflur
Schlagworte
Geringfügige Abrechnungsfehler bei der Heizkostenabrechnung für einen Hausflur
Leitsatz
Wird unzutreffend im Rahmen der Heizkostenabrechnung ein für Gemeinschaftszwecke als Hausflur genutzter Raum anteilig auf einen einzelnen Wohnungseigentümer umgelegt, führt dies zur Unrichtigkeit und Ungültigerklärung der gesamten Jahresabrechnung, ohne dass es auf weitere Abrechnungsfehler ankommt.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat