Urteil Ausgleichsansprüche aufgrund von Arbeitsleistungen nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Schlagworte
Ausgleichsansprüche aufgrund von Arbeitsleistungen nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Investition in Immobilie der Eltern eines Lebenspartners; Abschluss eines Kooperationsvertrages
Leitsatz
Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner, mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie, zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden (Abgrenzung zu Senatsurteilen BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und vom 21. November 2012 - XII ZR 48/11 - FamRZ 2013, 269).
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