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  1. V ZB 98/15 - Dingliches Vorkaufsrecht für Erbengemeinschaft
    Leitsatz: a) Zur Aufhebung eines dinglichen Rechts, für das eine Gesamtberechtigung im Sinne des § 428 BGB besteht, ist, sofern sich aus dem zugrundeliegenden Schuldverhältnis nicht etwas anderes ergibt, die Aufgabeerklärung aller Gesamtgläubiger erforderlich.b) Ein dingliches Vorkaufsrecht kann nicht für mehrere Berechtigte als Gesamtgläubiger im Sinne von § 428 BGB bestellt werden.c) Ist ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer solchen Gesamtberechtigung im Grundbuch eingetragen, ist in der Regel davon auszugehen, dass das Recht in dem zulässigen Umfang gewollt war und damit entstanden ist. d) Wurde ein dingliches Vorkaufsrecht mit einer Gesamtberechtigung gemäß § 428 BGB in das Grundbuch eingetragen, ist nur der das Gemeinschaftsverhältnis bezeichnende Teil der Eintragung inhaltlich unzulässig.
    BGH
    13.10.2016
  2. VI ZR 336/21 - Eigentumsbeeinträchtigung durch vorübergehende Unmöglichkeit der Ver-wendung
    Leitsatz: a)  Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1 StVG entspricht dem des § 823 Abs. 1 BGB. b)  Die Verletzung des Eigentums an einer Sache bzw. die Beschädigung einer Sache kann nicht nur durch eine Beeinträchtigung der Sachsubstanz, sondern auch durch eine sonstige die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst erfolgen, die deren Benutzung objektiv verhindert. Voraussetzung ist stets, dass die Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung der Sache ihren Grund in einer unmittelbaren Einwirkung auf die Sache selbst hat. Werden die Eigentümerbefugnisse durch eine tatsächliche Einwirkung auf die Sache derart beeinträchtigt, dass deren Verwendungsfähigkeit vorübergehend praktisch aufgehoben ist, bedarf es für die Annahme einer Eigentumsverletzung bzw. einer Sachbeschädigung grundsätzlich nicht zusätzlich der Überschreitung einer zeitlich definierten Erheblichkeitsschwelle. Die erforderliche Intensitätder Nutzungsbeeinträchtigung folgt hier grundsätzlich bereits aus dem Entzug des bestimmungsgemäßen Gebrauchs (hier: Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug, die dazu führt, dass das Gleis deshalb an der blockierten Stelle nicht befahren werden kann).
    BGH
    27.09.2022
  3. 3 C 2/18 - Prozessrisiko des Mieters bei nichtiger Forderungsabtretung an Rechtsdienstleister
    Leitsatz: Hält das Gericht die Abtretung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der sog. Mietpreisbremse an ein Inkassounternehmen für nichtig, können die Mieter persönlich im Wege der Drittwiderklage auf Feststellung in Anspruch genommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.01.2019
  4. 4 C 425/22 Weg - Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
    Leitsatz: § 20 Abs. 1 WEG enthält eine Bausperre für bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümer. Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage dar. Ein Eingriff in die Substanz ist hierzu nicht erforderlich. Auch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG kann nicht hergeleitet werden, dass über die privilegierten Wall-Boxen hinaus eine Photovoltaikanlage außen am Balkon angebracht werden darf. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Konstanz
    09.02.2023