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Urteil Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
Schlagworte
Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk
Leitsatz
§ 20 Abs. 1 WEG enthält eine Bausperre für bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümer. Eine solche Veränderung stellt die Montage einer Photovoltaikanlage dar. Ein Eingriff in die Substanz ist hierzu nicht erforderlich. Auch aus § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG kann nicht hergeleitet werden, dass über die privilegierten Wall-Boxen hinaus eine Photovoltaikanlage außen am Balkon angebracht werden darf.
(Leitsatz der Redaktion)
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