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Urteil LPG -Mitglied
Schlagworte
LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach Auflösung der LPG; Abtretbarkeit künftiger Forderungen
Leitsätze
1. Dem Mitglied einer ehemaligen LPG, die unter deren Auflösung einem Volkseigenen Gut (VEG) angeschlossen worden ist, können gegen dessen Rechtsnachfolgerin (hier: eine GmbH i. L.) Abfindungsansprüche in entsprechender Anwendung der §§ 42, 44 LwAnpG zustehen.
2. Zur Frage der Abtretbarkeit künftiger Forderungen nach § 436 ZGB-DDR.
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