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Urteil Kein Sachmängelausschluss bei Arglist eines von mehreren Verkäufern
Schlagworte
Kein Sachmängelausschluss bei Arglist eines von mehreren Verkäufern
Leitsatz
Verschweigt einer von mehreren Verkäufern einen Mangel der Kaufsache arglistig, können sich sämtliche Verkäufer gemäß § 444 Alt. 1 BGB nicht auf den vertraglich vereinbarten Ausschluss der Sachmängelhaftung berufen.
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