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Urteil Gebrauchsregelung, zeitlich begrenzte Genehmigung zur Aufstellung einer Kinderwagengarage


Schlagworte

Gebrauchsregelung, zeitlich begrenzte Genehmigung zur Aufstellung einer Kinderwagengarage

Leitsatz

Eine zeitlich auf zwei Jahre begrenzte Genehmigung zur Aufstellung einer ca. 1,2 m breiten, 2 m tiefen und 1,35 m hohen Kinderwagengarage an der Wand zum Nachbargebäude stellt eine Gebrauchsregelung und keine bauliche Veränderung dar. Diese Einordnung ist nach objektiv-normativen Kriterien zu bestimmen; auf die subjektiven Vorstellungen der Wohnungseigentümer oder des Verwalters bzw. auf deren Einordnung der Maßnahme kommt es nicht an. (Leitsatz der Redaktion)

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