Urteil Einführung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises bei Trinkwasserentgelten
Schlagworte
Einführung eines verbrauchsunabhängigen Grundpreises bei Trinkwasserentgelten
Leitsatz
Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen
Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer
auf
privatrechtlicher Grundlage versorgt,
kann
bei seiner Tarifgestaltung für die
Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten
zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz
bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von §
315
BGB, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere
Differenzierung lediglich auf die
Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.
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