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VIII ZR 215/15 - Einseitiges Bestimmungsrecht des Versorgungsunternehmens zur Leistungszeit, Verzug ohne MahnungLeitsatz: Einem Grundversorger steht gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV ein einseitiges Recht zur Bestimmung der Leistungszeit im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB zu, so dass ein Stromkunde im Grundversorgungsverhältnis mit Ablauf eines vom Versorger in der Rechnung mitgeteilten Datums ohne Mahnung in Verzug gerät, sofern dieses Datum wenigstens zwei Wochen nach Zugang der Zahlungsaufforderung liegt.BGH08.06.2016
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VIII ZR 224/18 - Verjährungsbeginn für Strompreisforderung in der GrundversorgungLeitsatz: Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.BGH17.07.2019
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VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer RäumeLeitsatz: 1. Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat. 2. Da es nicht Zweck des § 9a HeizkostenV ist, eine exakte Ermittlung des Verbrauchs sicherzustellen, sind die mit der Schätzung nach 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV einhergehenden Ungenauigkeiten hinzunehmen.3. Das Ersatzverfahren nach § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV darf auch in mehreren aufeinander folgenden Abrechnungsperioden angewandt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen, namentlich der genannte Geräteausfall bzw. zwingende Grund, muss dann für jeden solcher mehrfach hintereinander liegenden Abrechnungszeiträume vorliegen. 4. Für die formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des§ 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV entspricht.(Nichtamtliche Leitsätze)BGH27.10.2021
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V ZR 109/22 - Keine Einzelrichterentscheidung über Zulassung der RevisionLeitsatz: Entscheidet ein Einzelrichter beim LG allein über die Zulassung der Revision, ohne dazu befugt zu sein, ist der absolute Revisionsgrund der fehlerhaften Gerichtsbesetzung gegeben. Das Berufungsurteil ist dann ohne Sachprüfung aufzuheben und zur erneuten Entscheidung an das LG zurückzuverweisen.(Leitsatz der Redaktion)BGH17.03.2023
