Urteil Streitwert bei Zustimmung zur Veräußerung
Schlagworte
Streitwert bei Zustimmung zur Veräußerung
Leitsätze
1. Das für die Rechtsmittelbeschwer maßgebliche Interesse eines Wohnungseigentümers, der erreichen will, dass die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums versagt wird, ist in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums zu schätzen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 18. Januar 2018, V ZR 71/17, GE 2018, 720 = WuM 2018, 317).
2. In Streitigkeiten über die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums beläuft sich der Streitwert in der Regel auf 20 % des Verkaufspreises des Wohnungseigentums.
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