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V ZR 194/99 - Bodenreformgrundstück; Ausscheiden aus dem Nachlass; Frist für Klage gegen Erlöschen der VormerkungLeitsatz: a) Das Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform vom 6. März 1990 (GBl. I, 134) enthielt eine Regelungslücke, die der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland schließen konnte (Bestätigung von BGHZ 140, 223, 231 ff.). b) Mit Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 schieden die Grundstücke vor dem 16. März 1990 verstorbener Begünstigter aus der Bodenreform aus deren Nachlaß aus. EGBGB (1986) Art. 233 § 13 Abs. 5 Satz 1 a) Die in Art. 233 § 13 Abs. 5 Satz 1 EGBGB i. d. F. des Registerverfahrensbeschleunigungsges etzes bestimmte Frist von vier Monaten begann für Vormerkungen, die nach Art. 233 § 13 Abs. 1 EGBGB i. d. F. des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes bis zum Ablauf des 31. Mai 1994 eingetragen worden sind, am 1. Juni 1994. b) Um das Erlöschen der Vormerkung zu verhindern, mußte die Erhebung der Klage nicht innerhalb der Frist von vier Monaten ab Eintragung der Vormerkung bzw. Inkrafttreten von Art. 233 § 13 Abs. 5 EGBGB von dem Vormerkungsberechtigten dem Grundbuchamt nachgewiesen werden.BGH20.10.2000
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V ZR 189/99 - Enteignungen zugunsten des Parteivermögens; Zivilrechtliche Eigentumsansprüche bei Investitionsvorrangbescheid; AufbauenteignungLeitsatz: a) Enteignungen aus der Zeit der DDR, deren Folgen nicht besonders (etwa im Vermögensgesetz) geregelt sind, bleiben unbeachtlich, wenn sie nach der damaligen Rechtslage keine Wirksamkeit erlangt haben und nicht dem Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB unterfallen (im Anschluß an BGHZ 129, 112). b) Enteignungen zugunsten des Parteivermögens (hier: Organisationseigener Betrieb) nehmen am Bestandsschutz des Art. 237 § 1 EGBGB nicht teil. c) Zivilrechtliche Ansprüche des Eigentümers scheitern nicht daran, daß das Grundstück Gegenstand eines Investitionsvorrangbescheids geworden ist. d) Enteignungen nach dem Aufbaugesetz der DDR bedurften zu ihrem Wirksamwerden der Bekanntgabe an den Betroffenen.BGH03.11.2000
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2Z BR 58/00 - Wohnungseigentum; Hundehaltungsverbot durch MehrheitsbeschlussLeitsatz: Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnanlage generell verbietet, bindet alle Wohnungseigentümer. Die Durchsetzung des Verbots kann allerdings im Einzelfall nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unzulässig sein.BayObLG24.08.2000
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4 C 717/00 - Mietgebrauch; MobilfunkstationLeitsatz: Der Mieter kann jedenfalls in ungünstigen Ausnahmefällen (hier: dauernde Bettlägrigkeit in Dachgeschoßwohnung nach Schlaganfall und Implantation eines Herzschrittmachers) Hinterlassung von Errichtung und Betrieb einer Mobilfunkstation auf dem Dach verlangen, selbst wenn die (deutschen) Grenzwerte eingehalten sind. (Leitsatz der Redaktion)AG Freiburg20.12.2000
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LwZR 15/99 - Unbekannter Eigentümer; Bestellung des LandkreisesLeitsatz: Als Vertreter eines Grundstückseigentümers, der nicht bekannt ist oder dessen Aufenthaltsort nicht festgestellt werden kann, kann der Landkreis auch sich selbst bestellen.BGH16.06.2000
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III ZR 359/99 - Berechtigter; Käufer eines unter staatliche Verwaltung gestellten Grundstücks; staatliche Verwaltung; Kosten der VerwaltertätigkeitLeitsatz: a) War ein unter staatliche Verwaltung gestelltes Grundstück zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits an einen Käufer des Grundstücks übergeben worden und standen diesem die Nutzungen des Grundstücks zu, so wurde auch der Grundstückskäufer und nicht nur der Eigentümer durch den Entzug der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis in seiner Rechtsstellung betroffen. Daher ist er ebenfalls als Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG anzusehen. b) Wird aufgrund der im notariellen Kaufvertrag erklärten Auflassung der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen, so ist, auch wenn sich der Eigentumsübergang erst Jahrzehnte später und nach Aufhebung der staatlichen Verwaltung vollzieht, letztlich der Erwerber derjenige, dem die durch das Vermögensgesetz dem staatlichen Verwalter auferlegte "Treuhänderstellung" zugute gekommen ist. Daher hat er und nicht der während der Dauer der staatlichen Verwaltung im Grundbuch als Eigentümer Eingetragene die Kosten der Verwaltertätigkeit zu tragen, und zwar auch dann, wenn der Voreigentümer nach Beendigung der staatlichen Verwaltung entsprechend der damaligen Grundbuchlage den Besitz am Grundstück (kurzfristig) wieder erlangt hatte.BGH27.07.2000
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III ZR 217/99 - Mietherausgabeanspruch gegen vorläufige Grundstücksverwalterin; AufwendungsersatzanspruchLeitsatz: a) War eine Gemeinde nach Art. 22 Abs. 2 EV dazu berechtigt und verpflichtet, ein am 3. Oktober 1990 nach Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV in das Eigentum des Bundes übergegangenes, früher zum Finanzvermögen der ehemaligen DDR (Eigentum des Volkes) gehörendes Grundstück vorläufig weiter zu verwalten, so hat sie nach Beendigung der gesetzlichen Verwalterstellung vereinnahmte Mietzinsen nach § 667 BGB an die Bundesrepublik herauszugeben. Im Gegenzuge kann sie nach § 670 BGB Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen. b) Hat eine Gemeinde als Verfügungsbefugte im Sinne des § 6 Abs. 1 VZOG a. F./ § 8 Abs. 1 VZOG n. F. ein Grundstück, das später einer anderen Stelle zugeordnet wird, an einen Dritten vermietet, so ist sie dem Berechtigten gegenüber zwar nicht nach § 6 Abs. 4 VZOG a.F./§ 8 Abs. 4 VZOG n. F., wohl aber nach § 988 BGB zur Herausgabe vereinnahmter Mietzinsen verpflichtet.BGH23.03.2000
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III ZR 183/99 - Entschädigung; steckengebliebene DDR-Entschädigung; Haftung des Zuordnungsbegünstigten; VerjährungLeitsatz: 1. Der Zuordnungsbegünstigte haftet für eine "steckengebliebene" Entschädigung nach DDR-Recht. 2. Die Verjährung des Anspruchs muß geltend gemacht werden.BGH14.09.2000
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II ZR 309/98 - Zwangsverwaltung; Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung in der Insolvenz nach BeschlagnahmebeschlussLeitsatz: Zur Beendigung der Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüber lassung an einem mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstück, sobald der im Wege der Zwangsverwaltung erlassene Beschlagnahmebeschluß wirksam geworden ist.BGH31.01.2000
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XII ZR 272/97 - Beweislast für erfolgreiche Mangelbeseitigung beim Vermieter; fehlgeschlagene ReparaturLeitsatz: Behauptet der Mieter, die Mietsache sei nach Reparaturen des Vermieters immer noch mangelhaft, so trägt der Mieter die Beweislast für den Erfolg seiner Mangelbeseitigungsmaßnahmen. (Leitsatz der Redaktion)BGH01.03.2000