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  1. 10 U 182/98 - Zahlung der Kaution nach Beendigung des Gewerberaummietverhältnisses; Kautionsklage; Aufrechnung von Nebenkosten mit Kaution
    Leitsatz: 1. Der Kautionsklage nach Vertragsbeendigung ist - ohne daß es einer Beweisaufnahme bedarf - bereits dann stattzugeben, wenn der Vermieter/Verpächter zur Begründung seiner Forderung schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Mieter/Pächter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige. Die von ihm zur Begründung der Klage vorzutragenden Tatsachen müssen so konkret sein, daß sie aufgrund einer juristischen Subsumtion geeignet sind, den geltend gemachten Anspruch als in der Person des Klägers entstanden erscheinen zu lassen. Die schlichte Behauptung, ihm stehe ein zu sichernder Anspruch zu, reicht hierzu im Regelfall nicht aus. 2. Die Kautionsklage nach Vertragsbeendigung setzt voraus, daß die zu sichernde Forderung bereits im Zeitpunkt der Klageerhebung besteht. Anwalts- und Gerichtskosten, die erst durch die nachträgliche Kautionsklage verursacht werden, können nicht zu ihrer Rechtfertigung herangezogen werden. 3. Auch eine noch nicht erstellte oder - wie hier - neu zu erstellende Nebenkostenabrechnung kann Grundlage einer Kautionsklage nach Vertragsbeendigung sein. Dies gilt nicht, wenn im Zeitpunkt der Erhebung der nachträglichen Kautionsklage die dem Vermieter bei einer unterstellten rechtzeitigen Kautionsleistung zuzubilligende Abrechnungsfrist abgelaufen wäre, und der Vermieter es unterlassen hat, seine Gegenansprüche ordnungsgemäß abzurechnen, obwohl ihm dies möglich gewesen wäre. 4. Die treuhänderische Zweckbindung, der die Mietkaution auch im gewerblichen Mietrecht grundsätzlich unterliegt, hat in Anwendung des § 399 BGB ein Zessionsverbot zur Folge. (Leitsätze des Einsenders)
    OLG Düsseldorf
    20.01.2000
  2. VII ZR 224/98 - Bauträgervertrag, Ratenzahlungsvereinbarung im -
    Leitsatz: a) Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach die letzte Rate vor Übergabe der Wohnungen zu zahlen ist, zuvor jedoch bei der Abnahme festge stellte Mängel zu beseitigen sind, ist dahin auszulegen, daß die letzte Rate nicht vor Beseitigung der Mängel fällig wird. b) Ist für die Übergabe ein Termin vereinbart, gerät der Bauträger in Verzug, wenn er bis zu dem Termin die Mängel nicht beseitigt hat. Er kann sich dann nicht darauf berufen, daß der Erwerber die letzte Rate nicht gezahlt hat.
    BGH
    20.01.2000
  3. VII ZR 46/98 - Konventionalstrafe; unverhältnismäßige Vertragsstrafe in Bauvertrag
    Leitsatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 %, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme zu zahlen hat, ist unwirksam.
    BGH
    20.01.2000
  4. VII ZR 97/99 - Abrechnung; gekündigter Pauschalwerkvertrag
    Leitsatz: Zur Abrechnung eines durch Kündigung des Unternehmers beendeten Pauschalpreisvertrags über gleichwertige Leistungen.
    BGH
    20.01.2000
  5. III ZR 110/99 - Enteignung, - einer Jagdgenossenschaft beim Neubau einer Bahnstrecke; Hochge- schwindigkeitszüge, Bahnstrecke für -
    Leitsatz: a) Wird durch den Neubau einer Bahnstrecke für Hochgeschwindigkeitszüge auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk unter Inanspruchnahme von Grundeigentum durchschnitten, so liegt (auch) gegenüber der Jagdgenossenschaft eine Enteignung vor; das gilt selbst dann, wenn die Abtretung der benötigten Grundflächen seitens der Jagdge nossen freihändig zur Vermeidung einer Enteignung erfolgt ist (Fortführung von BGHZ 84, 261; 132, 63). b) In Hessen ist für den Prozeß wegen des auf eine Enteignungsentschädigung gerichteten Anspruchs einer Jagdgenossenschaft, deren Jagdbezirk durch eine neue Bahnstrecke durchschnitten worden ist, ohne daß sie wegen ihres Jagd ausübungsrechts an einem förmlichen Enteignungsverfahren beteiligt worden ist, die Durchführung eines gesonderten Entschädigungsverfahrens vor der Enteignungsbehörde nicht Sachurteilsvoraussetzung.
    BGH
    20.01.2000
  6. BVerwG 7 B 176.99 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; willkürliche Enteignung; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; vorgeschobene Enteignung; Aufbauenteignung
    Leitsatz: 1. Maßgeblich für die Beurteilung der Machtmißbräuchlichkeit ist der Zeitpunkt des Erlasses des Inanspruchnahmebescheides. 2. Die Heranziehung einer falschen Rechtsgrundlage (AufbauG) für eine Enteignung anstelle der VO über das Straßenwesen vom 18. Juli 1957 begründet allein keine unlautere Machenschaft (bloßer Rechtswidrigkeitsmangel). 3. Die Anwendbarkeit der Vorschrift ist - wenn der Eigentümer die Enteigung gewollt hat - auch dann ausgeschlossen, wenn sich die nach Maßgabe des AufbauG erfolgte Enteignung im Hinblick auf einen noch nicht hinreichend konkretisierten Stand der Planung verboten hätte.
    BVerwG
    19.01.2000
  7. BVerwG 8 B 349.99 - Grundstücksbelastungen; Instandsetzungskosten; Einheitswert; Überschuldung; Mittelwertverfahren; Grundstückswert; nicht kostendeckende Mieten; Enteignung; Rückübertragung
    Leitsatz: Steht fest, daß valutierende Grundstücksbelastungen und die Kosten für unaufschiebbar notwendige Instandsetzungsarbeiten deutlich unter- oder oberhalb des Einheitswerts liegen, so bedarf es zur Ermittlung der Überschuldung im Rahmen von § 1 Abs. 2 VermG in der Regel nicht des Rückgriffs auf das sog. Mittelwertverfahren zur Feststellung des Grundstückswerts (im Anschluß an Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [98]).
    BVerwG
    19.01.2000
  8. XI ZR 46/99 - Beweislast für Darlehensvalutierung; DDR- Altkredite; Funktionsnachfolge bei Sparkassen; Althypotheken
    Leitsatz: 1. Zur Frage der Funktionsnachfolge bei Sparkassen und zur Bevollmächtigung von Treuhändern. 2. Zum Beweis für die Valutierung der Darlehnsforderung.
    BGH
    18.01.2000
  9. 109 C 545/99 - Keine Parabolantenne für eingebürgerte Türken
    Leitsatz: Ein Mieter hat keinen Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn a) er trotz Aufforderung dem Vermieter nicht Unterlagen über die beabsichtigte Montage vorlegt; b) zwar nicht die Wohnung, aber das Haus an das Breitbandkabelnetz angeschlossen ist; c) der vormals ausländische Mieter (hier: türkischer Abstammung) die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen hat.
    AG Schöneberg
    18.01.2000
  10. 65 S 87/99 - Wärmeschutzverordnung kein Anhaltspunkt für Heizkostenhöhe; Vorwegabzug und Betriebskosten für Gewerbeanteil nur bei Mehrkosten; Ordentliche Geschäftsführung; Nachweis zu Umlageschlüssel; Versicherungskosten nach umbautem Raum
    Leitsatz: 1. Aus einem gemessen an den Werten der Wärmeschutzverordnung zu hohen Heizenergieverbrauch läßt sich alleine kein Verstoß gegen das Gebot der ordentlichen Geschäftsführung in § 20 Abs. 1 NMV entnehmen. 2. Ohne konkreten Vortrag des Mieters, daß für den Gewerberaum höhere Versicherungsbeiträge zu zahlen sind, ist es nicht zu beanstanden, bezüglich der Gebäude- und Grundstückshaftpflichtversicherung das Gewerbe nach dem umbauten Raum zu berücksichtigen. 3. Notwendig für die Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung ist lediglich die Angabe des Verteilungsschlüssels, nicht aber auch der Nachweis für die Richtigkeit der Quote.
    LG Berlin
    18.01.2000