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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 772)

  1. 85 T 251/00 WEG - Bei Verzug mit Wohngeld (Hausgeld) trägt der Wohnungseigentümer auch außergerichtliche Kosten
    Leitsatz: Ist ein Wohnungseigentümer mit Wohngeldzahlungen in Verzug, entspricht es der Billigkeit, daß er auch die außergerichtlichen Kosten in einem Gerichtsverfahren zu tragen hat.
    LG Berlin
    05.12.2000
  2. 12 S 160/00 - Geringes Angebot an vergleichbaren Räumen; Ausnutzen einer Mangellage; überhöhte Miete
    Leitsatz: Bei der Beurteilung des Tatbestandsmerkmales der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen kommt es nicht allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt (Mangellage), sondern auch auf die individuelle Situation des Mieters an (entgegen LG Hamburg NZM 2000, 1002).
    LG Köln
    05.12.2000
  3. 20 S 19147/00 - Schädlingsbekämpfung; Kosten; Schabenbefall; Ungeziefer
    Leitsatz: Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung in einem Mietobjekt hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen.
    LG München I
    05.12.2000
  4. 63 S 155/00 - Baumbeschattung als Mangel; Belichtungsverhältnisse; Schattenwurf; Feststellungsantrag für Prozeßkosten; Klageänderung
    Leitsatz: 1. Eine durch Baumbewuchs verursachte Beschattung der Wohnräume kann Einfluß auf die Miethöhe haben (Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung lt. Mietspiegel), ein Mietmangel kann jedoch nicht allein darin liegen, daß auf dem Grundstück eine Vielzahl jahrzehntealter Bäume wächst. 2. Wenn der ursprüngliche Klageanspruch vor Rechtshängigkeit erlischt (etwa durch Erfüllung), kann ein die Prozeßkosten betreffender Schadensersatzanspruch im Wege der Klageänderung als Feststellungsbegehren geltend gemacht werden (Anschluß an BGH NJW 1994, 2895 und KG NJW 1991, 499). Ein Mitverschulden des Kl. kommt allerdings in Betracht, wenn er bei Zahlung des Schuldners nicht innerhalb einer angemessenen Reaktionszeit die Umstellung des Klageantrags vornimmt, um die Entstehung von weiteren Prozeßkosten zu vermeiden.
    LG Berlin
    05.12.2000
  5. 62 S 305/00 - Betriebskostenabrechnung; Wirtschafts- und Verwaltungseinheit; Vorwegabzug bei Gewerbe
    Leitsatz: Eine Verwaltungseinheit im Sinne der Rechtsprechung (OLG Koblenz GE 1990, 605) liegt nicht vor, wenn Alt- und Neubau zusammengefaßt werden.
    LG Berlin
    04.12.2000
  6. 8 U 304/99 - Annahme des Vertragsangebots zum Abschluß eines Mietvertrages per Brief nach zehn Tagen verspätet
    Leitsatz: Wenn ein Mietinteressent auf einem Vertragsformular der Hausverwaltung brieflich ein Angebot zum Abschluß eines Mietvertrages abgibt, dessen Einzelheiten schon vorher besprochen wurden, muß die Annahme dem Mieter binnen fünf Tagen zugegangen sein. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    04.12.2000
  7. II ZR 230/99 - Abrechnungspflicht des Verwalters; stillschweigender Verzicht; Verwaltung durch Verwandte; unentgeltliche Verwaltertätigkeit
    Leitsatz: Besteht der begründete Verdacht, daß der Verwalter des gemeinsamen Grundeigentums seinen Miteigentümern größere Beträge vorenthalten hat, so kann er sich gegenüber der auf Auskunft und Zahlung gerichteten Stufenklage nicht darauf berufen, die Miteigentümer hätten ihm in der Vergangenheit vertraut und aus Gründen familiärer Verbundenheit stillschweigend auf laufende Rechnungslegung verzichtet.
    BGH
    04.12.2000
  8. 63 S 99/00 - Fristlose Kündigung bei sich verschlimmernden Mietmängeln; vorbehaltlose Mietzahlung; Störung durch Obdachlose; Kot im Treppenhaus; Heizungsausfall; Wasserschäden; Verwirkung des Kündigungsrechts
    Leitsatz: 1. Eine tropfende Stelle an der Küchendecke, häufig ausfallende Heizung, ihre Notdurft verrichtende Obdachlose im Treppenhaus und Dachschäden auf dem Dachboden geben dem Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung nach zwei erfolglosen Abmahnungen jeweils im Abstand von einem Monat. 2. Das Kündigungsrecht des Mieters wird nach § 543 BGB entsprechend § 539 BGB durch vorbehaltlose Mietzinszahlungen nicht verwirkt, wenn sich die ursprünglichen Mängel im Laufe der Zeit verschlimmern. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    01.12.2000
  9. VG 35 A 570.99 - Gaststättenkonzession; Widerruf, Rücknahme der Betriebserlaubnis; Zuverlässigkeit; Vorschubleisten; Unsittlichkeit; Prostitution
    Leitsatz: 1. Das Gaststättengesetz ist gewerbliches Ordnungsrecht. Es soll das Zusammenleben der Menschen ordnen, soweit ihr Verhalten sozialrelevant ist, nach außen in Erscheinung tritt und das Allgemeinwohl beeinträchtigen kann. Es geht jedoch nicht darum, den Menschen ein Mindestmaß an Sittlichkeit vorzuschreiben (in Anlehnung an BVerwGE 49, 160). 2. Prostitution, die von Erwachsenen freiwillig und ohne kriminelle Begleiterscheinungen ausgeübt wird, ist nach den heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft - unabhängig von der moralischen Beurteilung - im Sinne des Ordnungsrechts nicht (mehr) als sittenwidrig anzusehen. 3. Für die Feststellung der heute anerkannten sozialethischen Wertvorstellungen in unserer Gesellschaft darf der Richter nicht auf sein persönliches sittliches Gefühl abstellen, sondern muß auf empirische Weise objektive Indizien ermitteln; dazu kann es geboten sein, neben Rechtsprechung, Behördenpraxis, Medienecho und (mit Einschränkungen) demoskopischen Erhebungen auch Äußerungen von Fachleuten und demokratisch legitimierten Trägern öffentlicher Belange einzuholen, um den Inhalt von "öffentlicher Ordnung" bzw. "Unsittlichkeit" weiter zu konkretisieren. 4. Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zementiert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. 5. Offengelassen: Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG für das Betreiben eines Bordells mit Anbahnungsgaststätte.
    VG Berlin
    01.12.2000
  10. 62 S 295/00 - Vorwegabzug in Betriebskostenabrechnung; ergänzende Angaben im Rechtsstreit; Zusicherung der Betriebskostenhöhe; Schadensersatz bei unrichtigen Angaben über Betriebskosten bei Vertragsschluß
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann fehlende Angaben in einer Betriebskostenabrechnung über den Vorwegabzug bei gewerblicher Nutzung auch während des Rechtsstreits nachholen, ohne daß die Wirksamkeit der Betriebskostenabrechnung davon berührt wäre. 2. Angaben des Vermieters beim Vertragsschluß über die Höhe der Betriebskosten sind im Zweifel keine verbindliche vertragliche Zusicherung. 3. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters wegen bei Vertragsabschluß zu gering angegebener Betriebskostenvorschüsse kommt überhaupt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darlegt, daß er eine vergleichbare Wohnung zu einem insgesamt niedrigeren Mietzins gefunden hätte.
    LG Berlin
    30.11.2000