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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Verkehrssicherungspflicht für Privatstraße mit Geh- und Fahrtrecht

Leitsätze

1. Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht.

2. Ist den Wohnungseigentümern an einer Privatstraße ein Geh- und Fahrtrecht eingeräumt, so haben jedenfalls auch die Wohnungseigentümer in der Regel Dritten gegenüber eine Verkehrssicherungspflicht.

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