Urteil Wohnungseigentümer
Schlagworte
Wohnungseigentümer; Ermächtigung durch Gemeinschaft; Wohngeldanspruch; Prozeßstandschaft; Abberufung; Verwalter; Kündigung; Anfechtung; wichtiger Grund
Leitsätze
1. Der Senat hält nach erneuter Überprüfung nicht mehr an seiner Rechtsprechung (zuletzt Beschluß vom 3. März 1999 - 16 Wx 23/99 - WM 1999, 650) fest, daß der einzelne Wohnungseigentümer ohne Ermächtigung durch die Gemeinschaft befugt sei, Ansprüche auf Zahlung rückständigen Wohngeldes gegen einzelne andere Wohnungseigentümer geltend zu machen.
2. Daß der Verwalter seine Abberufung als Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht anficht, hindert ihn nicht, die fristlose Kündigung seines Anstellungsverhältnisses mit der Behauptung anzufechten, es fehle insoweit am wichtigen Grund. Gründe, für die dem Verwalter bereits Entlastung erteilt wurde, rechtfertigen keine fristlose Kündigung des Verwaltervertrages.
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