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Urteil Wirksame Verpflichtung zum Beitritt einer Werbegemeinschaft
Schlagworte
Wirksame Verpflichtung zum Beitritt einer Werbegemeinschaft
Leitsatz
Die Verpflichtung eines Gewerberaummieters zum Beitritt zu einer Werbegemeinschaft kann zumindest dann formularmäßig durch den Mietvertrag begründet werden, wenn die Höhe der an die Werbegemeinschaft zu zahlenden Beträge bestimmbar ist; das ist der Fall, wenn sich die Beiträge prozentual nach der jeweiligen Nettokaltmiete bemessen.
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