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Urteil Wiederaufgreifen des Verfahrens


Schlagworte

Wiederaufgreifen des Verfahrens; Neue Beweismittel

Leitsatz

Neu im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG sind nur solche Beweismittel, die im Rahmen der den bestandskräftigen Bescheid tragenden Rechtsauffassung zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten (wie Beschluß vom 29. Oktober 1997 - BVerwG 7 B 336.97 - VIZ 1998, 86 [87] = ZOV 1998, 67).

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