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Urteil Wg. Mietpreisüberhöhung teilweise nichtige Staffelmiete
Schlagworte
Wg. Mietpreisüberhöhung teilweise nichtige Staffelmiete
Leitsatz
Ist eine Staffelmietvereinbarung wegen eines unangemessen hohen Entgelts (§ 5 Abs. 2 WiStG) teilweise nichtig, führt dies nicht zum Wegfall der folgenden Staffelbeträge. Deren Wirksamkeit ist selbständig im Hinblick auf die ortsübliche Vergleichsmiete im Zeitpunkt des jeweils bestimmten Anfangstermins zu beurteilen.
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