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Urteil Wärmecontracting
Schlagworte
Wärmecontracting; Betriebskostenumlage bei Umstellung der Wärmelieferung ohne Zustimmung des Mieters
Leitsatz
Bei bestehendem Mietvertrag kann der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters grundsätzlich nur dann zur Wärmelieferung übergehen, wenn er lediglich die Positionen der Heizkosten in Rechnung stellt, zu deren Übernahme der Mieter vertraglich verpflichtet ist, insbesondere also ohne Instandhaltungs- und Erneuerungsrücklagen.
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