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Urteil Verfärbung des Leitungswassers als Mangel
Schlagworte
Verfärbung des Leitungswassers als Mangel
Leitsätze
1. Die immer wieder auftretende Braunverfärbung des Warmwassers stellt einen Mangel der Wohnung dar.
2. Der Vermieter, der diesen Mangel bestreitet, kann sich nicht darauf zurückziehen, daß bei einer einmaligen Überprüfung keine Braunverfärbung festgestellt worden sei.
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