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Urteil Verfärbung des Leitungswassers als Mangel


Schlagworte

Verfärbung des Leitungswassers als Mangel

Leitsätze

1. Die immer wieder auftretende Braunverfärbung des Warmwassers stellt einen Mangel der Wohnung dar.

2. Der Vermieter, der diesen Mangel bestreitet, kann sich nicht darauf zurückziehen, daß bei einer einmaligen Überprüfung keine Braunverfärbung festgestellt worden sei.

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