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Urteil Verdoppelung der Vermieterstellung nach gesonderter Veräußerung des Mieterkellers
Schlagworte
Verdoppelung der Vermieterstellung nach gesonderter Veräußerung des Mieterkellers
Leitsatz
Mit Veräußerung der Mietwohnung und des dazugehörigen Kellers an zwei verschiedene Erwerber treten beide als Vermieter in das Vertragsverhältnis ein; die Kündigung nur durch den Wohnungseigentümer ist unzulässig (Abgrenzung zu BGH GE 1999, 770).
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