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Urteil Unvollständige Vereinbarung über Mietermodernisierung
Schlagworte
Unvollständige Vereinbarung über Mietermodernisierung; Entschädigung bzw. Wertersatz für Mietereinbauten
Leitsatz
Der Anspruch eines Mieters auf Zahlung einer Entschädigung für eine Maßnahme der Mietermodernisierung nach Beendigung des Mietverhältnisses ist nicht fällig, wenn er es nach Abschluß der Maßnahme unterlassen hat, entsprechend der getroffenen Vereinbarung die endgültigen Kosten gemeinsam mit dem Vermieter in einem Zusatzabschnitt zu der Vereinbarung festzustellen.
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