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Urteil Unklare Betriebskostenregelung
Schlagworte
Unklare Betriebskostenregelung; Bruttomiete plus Vorauszahlungen
Leitsatz
Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, wonach die Miete als Bruttomiete ausgewiesen ist, zu der Vorauszahlungen für Betriebskosten hinzukommen, ist zumindest dann unklar, wenn in der Klausel über den Mietzins zusätzlich auf § 4 Abs. 2 MHG verwiesen wird und die Umstellung auf eine Nettokaltmiete vorbehalten bleibt. Folglich ist von einer vereinbarten Bruttomiete auszugehen
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