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Urteil Treuhandanstalt
Schlagworte
Treuhandanstalt; Übernahme eines Gesellschaftsgrundstücks; Mülldeponie; Abfallentsorgungsanlage
Leitsatz
Hat die Treuhandanstalt in Zusammenhang mit der Privatisierung einer sog. Treuhandkapitalgesellschaft eine im Eigentum der Gesellschaft stehende Mülldeponie übernommen, um den Erwerber vor einer möglichen abfallrechtlichen Inanspruchnahme zu bewahren, so hat sie das Recht verloren, sich gegen die eigene Inanspruchnahme unter Hinweis auf die vermeintliche Verantwortlichkeit des Erwerbers zu wehren.
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