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Urteil Teilbescheid
Schlagworte
Teilbescheid; Anfechtung durch Verfügungsberechtigten
Leitsatz
Der Verfügungsberechtigte wird durch einen Teilbescheid, in dem die Berechtigung des Anmelders festgestellt wird, in seinen Rechten nachteilig berührt. Er ist daher zur Anfechtung des Teilbescheids befugt, wenn hierfür nicht ausnahmsweise das Rechtsschutzbedürfnis fehlt.
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