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Urteil Stimmrecht
Schlagworte
Stimmrecht; Ausübung; Verwalter; Vollmacht; Beschluß; Einstimmigkeit
Leitsatz
Wird gemäß der Teilungserklärung die Vertretung der Wohnungseigentümer, die in der Eigentümerversammlung nicht anwesend und nicht anderweitig vertreten sind, vom Verwalter ausgeübt, so führt dies auch bei einem "einstimmigen" Beschluß nicht zu einer Vereinbarung i. S. des § 10 WEG.
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