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Urteil Sonderkündigungsrecht
Schlagworte
Sonderkündigungsrecht; Verweigerung; Untervermietung; Kündigungsfrist
Leitsatz
Die Kündigungsfrist des § 565 Abs. 1 a BGB gilt auch im Falle der Ausübung des Sonderkündigungsrechts nach § 549 Abs. 1 S. 2 BGB.
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