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Urteil Schweigen
Schlagworte
Schweigen; Zustimmung; Untervermietung; Sonderkündigungsrecht
Leitsatz
Das Schweigen des Vermieters innerhalb der vom Mieter gesetzten angemessenen Frist zur Mitteilung, ob er der Untervermietung zustimme, berechtigt den Mieter nach Fristablauf zur Kündigung gemäß § 549 Abs. 1 S. 2 BGB.
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