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Urteil Schlüsselverlust bei Schließanlage


Schlagworte

Schlüsselverlust bei Schließanlage; Austausch des Briefkasten-Schließzylinders

Leitsatz

Eine Formularklausel im Mietvertrag, wonach der Vermieter berechtigt ist, bei Verlust eines Schlüssels die Schließanlage auszuwechseln, ist gem. § 9 AGBG unwirksam. Der Vermieter kann Ersatz der Kosten für die ausgewechselte Schließanlage nur dann verlangen, wenn eine Gefahr des Mißbrauchs des abhanden gekommenen Schlüssels fortbesteht.

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