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Urteil Sachverständiger
Schlagworte
Sachverständiger; Gutachten; Ortsübliche Vergleichsmiete; Neuvermietung
Leitsatz
Bei der ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 2 MHG handelt es sich nicht um einen punktuellen Wert, sondern um eine Bandbreite.
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