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Urteil Rückzahlung aller Betriebskostenvorschüsse
Schlagworte
Rückzahlung aller Betriebskostenvorschüsse; fehlende Abrechnung
Leitsatz
Der Mieter kann nach beendetem Mietverhältnis die Rückzahlung sämtlicher Betriebskostenvorschüsse verlangen, über die der Vermieter noch nicht abgerechnet hat, wenn weder Abrechnungen für vergangene Zeiträume erfolgt sind, noch solche für die anderen Wohnungen in demselben Haus vorliegen (Anschluß an OLG Braunschweig, GE 1999, 1213).
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