Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; planmäßige Überschuldung; Ertragswertmethode; unlautere Machenschaft
Leitsätze (nicht amtlich)
1. Eine in der praktischen Anwendung diskriminierenden Charakter enthaltende Regelung, mit der generell die gesetzlich vorgesehene Entschädigung ausgeschlossen oder vermindert werden sollte, stellt einen Schädigungstatbestand nach § 1 Abs. 1 lit. b VermG dar.
2. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der (diskriminierenden) Entschädigungsregelung und dem Eigentumszugriff ist in diesem Fall gegeben.
3.Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 lit. b VermG ist nicht nur auf die Fallgruppe der planmäßigen Überschuldung nach der sogenannten Ertragswertmethode beschränkt.
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