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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Eigentumsaufgabe durch Erbausschlagung; Erbanteil
Leitsatz
Der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG setzt in den Fällen der Eigentumsaufgabe durch Erbausschlagung nicht voraus, daß das überschuldete Grundstück oder Gebäude insgesamt in Volkseigentum übernommen wurde. Gegenstand der Schädigung und der Restitution kann vielmehr auch ein Erbanteil an dem Grundstück oder Gebäude sein.
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