Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Angemesssenheit des Verkaufspreises; Verfolgungsvermutung; Widerlegung; Kausalität
Leitsätze
1. Ein bei der Veräußerung eines Grundstücks nach dem 30. Januar 1933 erzielter Kaufpreis kann nicht allein deswegen als angemessen im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG, Art. 3 Abs. 2 REAO angesehen werden, weil er den Einheitswert des Grundstücks um mehr als 20 % überstieg.
2. Ist ein im Sinne von Art. 3 Abs. 1 REAO Verfolgter wegen dieser Verfolgung aus Deutschland ausgewandert und hat er im engen zeitlichen Zusammenhang damit ein Grundstück veräußert, spricht dies als andere Tatsache im Sinne von Art. 3 Abs. 2 REAO dafür, daß die Veräußerung des Grundstücks der Vorbereitung und Abwicklung der verfolgungsbedingten Auswanderung diente und damit selbst durch die Verfolgung bedingt war.
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