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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Machtmissbrauch; Manipulation; Aneignung beschlagnahmter Sachen von Inhaftierten
Leitsatz
Die Aneignung zunächst beschlagnahmter Sachen von Inhaftierten durch DDR-Stellen anstelle der gebotenen Aushändigung dieser Gegenstände zur Mitnahme in den Westen stellt einen rechtswidrigen manipulativen Eingriff in fremdes Vermögen i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG dar.
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