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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; gesetzliche Vermutung; Mischehe; Mischling ersten Grades
Leitsätze
Der nichtjüdische Partner einer "Mischehe" gehörte, wenn und solange er an der Ehe festhielt, zu einem Personenkreis, den in seiner Gesamtheit die deutsche Regierung oder die NSDAP während der NS-Zeit durch ihre Maßnahmen vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands auszuschließen beabsichtigte.
Dies gilt auch für Ehen mit jüdischen "Mischlingen ersten Grades".
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