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Urteil Räumungsschuldner
Schlagworte
Räumungsschuldner; Vollstreckungsschutz; Zwangsräumung; Obdachlosigkeit
Leitsatz
Ist die Gemeinde notfalls verpflichtet, einem Räumungsschuldner eine Notwohnung zur Verfügung zu stellen, so droht dem Schuldner bei einer Zwangsräumung keine Obdachlosigkeit, die einer Zwangsräumung entgegenstünde.
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