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Urteil Quotenklausel
Schlagworte
Quotenklausel; Fristsetzung; Ablehnungsandrohung
Leitsatz
Kann der Vermieter nach einer Quotenvereinbarung einen Teil der durch Kostenvoranschlag nachgewiesenen Renovierungskosten verlangen, so bedarf es keiner Aufforderung zur Selbstvornahme der Schönheitsreparaturen unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung.
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