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Urteil Prozeßkostenhilfe
Schlagworte
Prozeßkostenhilfe; Gerichtskosten; Erstattung; Kostenfestsetzung; Rechtspfleger
Leitsatz
Eine Verpflichtung des Bekl. als PKH-Partei zur Erstattung von vorschußweise durch den Kl. verauslagten Gerichtskosten ist im Umfang der dem Bekl. bewilligten Prozeßkostenhilfe zu verneinen.
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