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Urteil Provisionsanspruch des Zweitmaklers
Schlagworte
Provisionsanspruch des Zweitmaklers
Leitsatz
Der Käufer eines Grundstücks schuldet auch dem Zweitmakler Provision, wenn er trotz Hinweises auf Vorkenntnis und einen bestehenden Maklervertrag in Kenntnis der Provisionsverpflichtung Leistungen des Zweitmaklers in Anspruch nimmt (hier: Teilnahme an einem Besichtigungstermin), die mitursächlich für den späteren Kaufvertragsabschluß waren. (LS der Redaktion)
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