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Urteil Nutzungsentgelt
Schlagworte
Nutzungsentgelt; Nutzerbauten; vom Nutzer bebautes Erholungsgrundstück
Leitsatz
Bei der Bemessung des Nutzungsentgelts gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 NutzEV kommt es nicht darauf an, wer die Baulichkeit errichtet hat.
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