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Urteil Neubauernerben
Schlagworte
Neubauernerben; Rechtsnachfolger; Bodenreformgrundstück
Leitsatz
Die Erben eines Neubauern sind keine Rechtsnachfolger im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG hinsichtlich solcher Grundstücke aus der Bodenreform, die schon zu dessen Lebzeiten in Eigentum des Volkes übergegangen waren (festhalten an Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 7 C 46.96 -, VIZ 1997, 411).
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